NEUDORFF Neudomon® PflaumenmadenFalle, 1 Set


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Insektizidfreie Falle mit Spezialleim zur Minderung des Madenbefalls in Pflaumen und Zwetschen. Das Pheromon ist speziell auf Pflaumenwickler abgestimmt, daher werden Bienen und andere Nützlinge durch die Falle nicht angelockt.

  • Art-ID 3769
  • Hersteller W. Neudorff GmbH KG
  • Paketgewicht 350 g
  • Lieferzeit vorrätig, versandfertig in 1 bis 3 Werktagen

NEUDORFF Neudomon® PflaumenmadenFalle, 1 Set

Beschränkung für Pflanzenschutzmittel (PSM):
PSM dürfen auf Freilandflächen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Für Anwendungen auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland wie z. B. Hofflächen, Garagenzufahrten, Gehwege) oder für befestigte Flächen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des für Sie zuständigen Pflanzenschutzdienstes (§ 12 Abs. 2 PflSchG).

Produktbeschreibung:

Insektizidfreie Falle mit Spezialleim zur Minderung des Madenbefalls in Pflaumen und Zwetschen. Das Pheromon ist speziell auf Pflaumenwickler abgestimmt, daher werden Bienen und andere Nützlinge durch die Falle nicht angelockt.

Anwendung:
für: Pflaumenbäume
gegen: Pflaumenwickler, Maden

Eigenschaften:

  • biotechnische Falle zur Minderung des Befalls bzw. zum Monitoring (Ermittlung des günstigsten Spritztermins mit einem zugelassenen Insektizid)
  • wirkt selektiv gegen den Pflaumenwickler
  • die Männchen werden durch ein Pheromon (Sexuallockstoff) in die Falle gelockt und bleiben auf dem Leim kleben. Die Weibchen bleiben unbegattet, dadurch werden keine Eier abgelegt

Gebrauchsanweisung:

PflaumenmadenFalle wie unten genannt zusammenbauen und von Mai bis September im Baum aufhängen. Falle in Augenhöhe aufhängen, um die Kontrolle zu erleichtern. Falle möglichst längs zur Hauptwindrichtung aufhängen. Wöchentlich auf Befall kontrollieren und den Leimboden nach Bedarf, spätestens jedoch nach 8 Wochen austauschen. Nach 6 Wochen Lockstoffdepot wechseln. Eine Falle reicht für fünf Bäume aus, die in
unmittelbarer Nachbarschaft stehen. In Erwerbsobstanlagen sollte 1 Falle/ha aufgehängt werden.

1. Den Fallenkörper wie auf nebenstehender Zeichnung auslegen. Laschen A, B und C nach innen klappen und die Falle durch Einknicken der Perforation in Dreiecksform bringen.
2. Die beiden Laschen A und B an der langen Seite von außen in die vorgestanzten Schlitze D und E fest einstecken, bis sie einrasten. Das so entstandene Häuschen muss vorne und hinten zunächst noch geöffnet bleiben.
3. Die Klebeflächen entlang der Perforation in zwei Teile trennen. Anschließend die einzelne Klebefalle (F) auseinanderfalten. Ein Lockstoffdepot der Verpackung entnehmen und auf dem Klebefallenboden platzieren (G). Dabei ist es egal, auf welche Seite das Depot gelegt wird. Wichtig: Das Lockstoffdepot nicht mit bloßen Händen berühren, da sonst die Wirksamkeit beeinträchtigt wird. Stattdessen Taschentuch, Papierstück o.ä.
verwenden.
4. Den beleimten Fallenboden inkl. des befestigten Lockstoffdepots mit der beleimten Seite nach oben in das vorbereitete Häuschen einschieben.

5. Jetzt die Flügel an der Vorder- und Rückseite hoch klappen und mit den überstehenden Spitzen verriegeln. Zum Aufhängen der Falle den beiliegenden Draht durch die vorgestanzten Löcher schieben.

Für die Anwendung im folgenden Jahr empfehlen wir das Neudomon PflaumenmadenFalle Nachfüllpack von Neudorff. Es enthält 2 Lockstoffdepots und 2 Leimtafeln, mit denen ein vorhandener Fallenkörper für eine Saison nachbestückt werden kann. Bei starkem Befallsdruck empfiehlt sich die Neudomon PflaumenmadenFalle mit Spritzungen eines zugelassenen Insektizides zu kombinieren.

Anwendungszeitraum: April-September

Packungsgröße: 1 Komplettset für 1 Jahr, bestehend aus 1 Fallenkörper, 2 Leimböden und 2 Pheromonkapseln

Wichtige Informationen:

Hier stellen wir Ihnen allgemeine Informationen über Risiken der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und Naturhaushalt zur Verfügung. Diese berücksichtigen den Anwenderschutz, die sachgerechte Lagerung, Handhabung und Anwendung sowie die sichere Entsorgung nach den abfallrechtlichen Vorschriften und Möglichkeiten des Pflanzenschutzes mit geringem Risiko.

Hinweise zum allgemeinen Umgang, zur Lagerung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln finden Sie auf den Seiten des BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) hier.

Download "Käuferinformationsblatt über die Abgabe von Pflanzenschutzmittel im Versand- und Internethandel"

Download Infoblatt "Pflanzenschutz richtig gemacht"

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Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden! Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen!
Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten!

W. Neudorff GmbH KG

An der Mühle 3
31860 Emmerthal
Deutschland
Tel.: +49 (0)5155/624-0
Email: info@neudorff.de
Webadresse: https://www.neudorff.de

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